Inhalt dieses Artikels
Die Gewerbesteuer ist die einzige Steuer, deren Höhe deine Gemeinde selbst bestimmt. Zwei Betriebe mit identischem Gewinn zahlen deshalb völlig unterschiedliche Beträge, je nachdem, wo ihr Schreibtisch steht. Wer den Rechenweg kennt, kann seine Belastung vor der Standortwahl abschätzen und die Vorauszahlungen einplanen.
Die Formel selbst ist kurz. Kompliziert wird es an zwei Stellen: beim Gewerbeertrag, der nicht einfach dein Gewinn ist, und beim Freibetrag, den nicht jede Rechtsform bekommt.
Wer Gewerbesteuer zahlt und wer nicht
Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbebetrieb in Deutschland. Das betrifft dich, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, also als Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH oder UG tätig bist. Freiberufler bleiben außen vor: Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen, Journalisten und die übrigen Katalogberufe üben kein Gewerbe aus und zahlen deshalb keine Gewerbesteuer.
Ein Kleingewerbe ist keine eigene Steuerklasse. Auch dort gilt die Gewerbesteuer, nur greift durch den Freibetrag in der Praxis oft keine Zahlung. Wie sich die Gewerbesteuer in die übrigen Abgaben einfügt, steht ausführlich in unserem Beitrag zu den Steuern im Kleingewerbe.
Die Formel: vom Gewerbeertrag zum Steuerbescheid
Ausgangspunkt ist der Gewerbeertrag. Das ist dein steuerlicher Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen. Diesen Betrag rundest du auf volle 100 Euro ab.
Danach folgen die beiden Stellschrauben, die das Gesetz bundeseinheitlich vorgibt. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen (§ 11 GewStG). Kapitalgesellschaften bekommen ihn nicht, eine GmbH zahlt also ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Was übrig bleibt, multiplizierst du mit der Steuermesszahl: Sie beträgt für alle Gewerbebetriebe einheitlich 3,5 Prozent. Heraus kommt der Steuermessbetrag, und erst auf ihn legt die Gemeinde ihren Hebesatz.
Quellen: IHK Lüneburg-Wolfsburg, Berechnung der Gewerbesteuer | IHK Frankfurt am Main, Berechnung Gewerbesteuer
Rechenbeispiel: ein Einzelunternehmen in vier Gemeinden
Angenommen, dein Einzelunternehmen erwirtschaftet einen Gewerbeertrag von 84.500 Euro, bereits abgerundet auf volle 100 Euro. Hinzurechnungen und Kürzungen lassen wir hier weg. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 60.000 Euro, und daraus wird mit der Steuermesszahl ein Steuermessbetrag von 2.100 Euro.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gewerbeertrag | abgerundet auf volle 100 Euro | 84.500 Euro |
| abzüglich Freibetrag | 84.500 Euro minus 24.500 Euro | 60.000 Euro |
| Steuermessbetrag | 60.000 Euro mal 3,5 Prozent | 2.100 Euro |
Dieser Steuermessbetrag von 2.100 Euro ist bundesweit gleich. Was daraus an Steuer wird, entscheidet allein der Hebesatz. Die folgende Tabelle stellt vier reale Werte gegenüber: den gesetzlichen Mindestsatz, den Bundesdurchschnitt und die Sätze zweier bergischer Städte. Die letzte Spalte zeigt, was das Finanzamt davon auf die Einkommensteuer anrechnet.
| Hebesatz | Wo er gilt | Gewerbesteuer | Anrechnung |
|---|---|---|---|
| 200 Prozent | gesetzlicher Mindestsatz | 4.200 Euro | voll |
| 409 Prozent | Durchschnitt aller Gemeinden 2024 | 8.589 Euro | 8.400 Euro |
| 475 Prozent | Solingen (2026) | 9.975 Euro | 8.400 Euro |
| 490 Prozent | Wuppertal und Remscheid (2026) | 10.290 Euro | 8.400 Euro |
Die letzte Spalte ist der eigentliche Befund. Das Finanzamt rechnet das 4,0-fache des Steuermessbetrags an, in diesem Beispiel also 8.400 Euro, höchstens jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent deckt die Anrechnung die Gewerbesteuer damit vollständig ab. Erst darüber bleibt ein Rest, und der wächst mit jedem Prozentpunkt: In Wuppertal zahlst du bei identischem Ertrag mehr als doppelt so viel Gewerbesteuer wie in einer Gemeinde mit dem Mindestsatz.
Quellen: Bergische IHK, Gewerbesteuer | Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 309 vom 21. August 2025
Der Hebesatz deiner Gemeinde
Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest (§ 16 GewStG). Nach unten gibt es eine Grenze: Weniger als 200 Prozent darf keine Gemeinde verlangen, damit keine Steueroasen im Inland entstehen. Nach oben ist die Spanne weit. Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland bei 409 Prozent. In Wuppertal und Remscheid sind es im Jahr 2026 sogar 490 Prozent, in Solingen 475 Prozent.
Den gültigen Satz nennt dir das Rathaus oder die Gemeindeverwaltung, viele Kommunen veröffentlichen ihn in der Haushaltssatzung. Wenn du zwischen mehreren Standorten wählst, lohnt der Vergleich: Ein deutlicher Abstand im Hebesatz verschiebt bei einem mittleren Gewinn schnell einen vierstelligen Betrag im Jahr. Für die Rechtsformwahl ist er allerdings selten entscheidend, dafür zählen Haftung und Verwaltungsaufwand mehr, wie unser Vergleich zum Einzelunternehmen zeigt.
Quellen: Statistisches Bundesamt, Realsteuern 2024 | Bergische IHK, Hebesätze und Mindesthebesatz
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Gewerbesteuer keine zusätzliche Steuer in voller Höhe. Gemäß § 35 EStG wird die Gewerbesteuerzahlung auf die Einkommensteuerschuld für Einkünfte aus Gewerbebetrieb angerechnet. Der Anrechnungsfaktor beträgt 4,0, bezogen auf den festgesetzten Steuermessbetrag.
Zwei Einschränkungen solltest du kennen. Die Ermäßigung greift nur, soweit überhaupt Einkommensteuer auf gewerbliche Einkünfte anfällt: Wer Verluste macht oder unter dem Grundfreibetrag bleibt, bekommt nichts zurück. Und hohe Hinzurechnungen können die Gewerbesteuer so weit über die Einkommensteuer treiben, dass die Anrechnung nicht mehr reicht. Kapitalgesellschaften sind von der Anrechnung ohnehin ausgenommen, bei ihnen bleibt die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht abziehbar stehen.
Quellen: Bergische IHK, Anrechnung auf die Einkommensteuer | IHK Nordschwarzwald, Merkblatt Gewerbesteuer
Hinzurechnungen und Kürzungen
Der Gewerbeertrag weicht vom Gewinn ab, und das kann teuer werden. Hinzugerechnet werden unter anderem Finanzierungsanteile (§ 8 GewStG): Zinsaufwendungen, Renten, dauernde Lasten und Gewinnanteile stiller Gesellschafter fließen zu 25 Prozent wieder in die Bemessungsgrundlage ein. Auch in Mieten, Pachten und Leasingraten steckt ein pauschaler Finanzierungsanteil, der anteilig hinzugerechnet wird.
Gekürzt wird auf der anderen Seite (§ 9 GewStG), vor allem um 1,2 Prozent des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes. Für die meisten kleinen Betriebe spielen beide Posten kaum eine Rolle. Sobald du aber Ladenflächen mietest, Maschinen least oder einen größeren Kredit bedienst, gehört die Rechnung auf den Tisch deiner Steuerberatung, denn dann kann die Gewerbesteuer auch in einem Verlustjahr anfallen.
Quellen: IHK Lüneburg-Wolfsburg, Hinzurechnungen und Kürzungen | IHK Nordschwarzwald, Merkblatt Gewerbesteuer
Erklärung, Bescheide und Vorauszahlungen
Die Gewerbesteuererklärung gibst du elektronisch beim Finanzamt ab. Das Finanzamt ermittelt daraus den Steuermessbetrag und schickt dir den Gewerbesteuermessbescheid. Die Gemeinde setzt anschließend mit ihrem Hebesatz die eigentliche Steuer fest. Zwei Bescheide von zwei Stellen für eine Steuer: Wenn du gegen die Höhe vorgehen willst, ist fast immer der Messbescheid des Finanzamts der richtige Adressat.
Die Verpflichtung zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung zieht die Verpflichtung zu Vorauszahlungen nach sich (§ 19 GewStG). Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu leisten, jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sie richten sich nach der zuletzt festgesetzten Steuer. Läuft dein Geschäft besser als im Vorjahr, legst du die Differenz besser zurück, sonst trifft dich die Nachzahlung zusammen mit erhöhten Vorauszahlungen im selben Quartal.
Quellen: Bergische IHK, Vorauszahlungen und Bescheide | IHK Lüneburg-Wolfsburg, Gewerbesteuerbescheid
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Ab welchem Gewinn zahle ich Gewerbesteuer?
Als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft zahlst du ab einem Gewerbeertrag oberhalb des Freibetrags von 24.500 Euro. Darunter bleibt die Steuer bei null. Für eine GmbH oder UG gilt das nicht, dort fällt Gewerbesteuer ohne Freibetrag an.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer im Durchschnitt?
Das hängt am Hebesatz, und der lag 2024 im Bundesdurchschnitt bei 409 Prozent. Multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent ergibt sich daraus eine effektive Belastung von rund 14 Prozent des Gewerbeertrags, bevor die Anrechnung auf die Einkommensteuer greift.
Zahlen Kleingewerbe und Nebengewerbe Gewerbesteuer?
Grundsätzlich ja, praktisch selten. Beide sind gewöhnliche Gewerbebetriebe, liegen mit ihrem Ertrag aber meist unter dem Freibetrag.
Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehen?
Nein. Die Gewerbesteuer ist seit der Unternehmensteuerreform keine abziehbare Betriebsausgabe mehr. Der Ausgleich für Personenunternehmen läuft über die Anrechnung nach § 35 EStG.
Fazit
Gewerbesteuer berechnen heißt: Gewerbeertrag abrunden, Freibetrag abziehen, mit 3,5 Prozent multiplizieren, mit dem Hebesatz deiner Gemeinde vervielfachen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bleibt nach der Anrechnung auf die Einkommensteuer oft wenig übrig, bei hohen Hebesätzen und bei Kapitalgesellschaften dagegen eine spürbare Belastung. Hinzurechnungen sind der Posten, der Gründerinnen und Gründer am häufigsten überrascht. Bei größeren Mieten, Leasingraten oder Krediten solltest du die Rechnung mit deiner Steuerberatung oder deiner IHK durchgehen, bevor der erste Bescheid kommt.



















