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Korrektur vom 18. September 2026: In einer früheren Fassung dieses Beitrags stand, seit 2025 gelte im laufenden Jahr eine Umsatzgrenze von 50.000 Euro. Richtig sind 100.000 Euro, und schon der Umsatz, mit dem du diese Grenze überschreitest, ist umsatzsteuerpflichtig. Die Werte 22.000 und 50.000 Euro galten bis Ende 2024. Alle betroffenen Stellen sind korrigiert.

Die Kleinunternehmerregelung befreit Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. 2026 gilt sie für dich, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, so steht es in § 19 des Umsatzsteuergesetzes bei Gesetze im Internet. Hier findest du, welche Regeln gelten, was beim Überschreiten der Grenzen passiert und was auf deine Rechnungen gehört.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Steuererleichterung, die es Unternehmern mit geringem Umsatz ermöglicht, keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Seit 2025 sind ihre Umsätze ausdrücklich steuerfrei. Damit entfällt die aufwendige Buchhaltung, die mit der Umsatzsteuer einhergeht.

Wer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Die Regelung richtet sich an Unternehmer, deren Umsätze unter bestimmten Grenzen liegen. Egal ob Freiberufler, Selbständiger oder Gewerbetreibender: Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du sie nutzen. Was bei einem Kleingewerbe steuerlich sonst noch fällig wird, steht in unserem Überblick zu Kleingewerbe und Steuern.

Welche Voraussetzungen gelten für die Kleinunternehmerregelung?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen, und sie gelten 2026 unverändert. Wie die Finanzämter sie anwenden, regelt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Sonderregelung für Kleinunternehmer vom 18. März 2025. Die Regeln im Überblick:

RegelWas 2026 giltGrundlage
Umsatz im Vorjahrhöchstens 25.000 Euro§ 19 Abs. 1 UStG
Umsatz im laufenden Jahrhöchstens 100.000 Euro, als feste Grenze und nicht als Prognose§ 19 Abs. 1 UStG
Jahr der Gründungtatsächlicher Umsatz höchstens 25.000 EuroBMF-Schreiben vom 18.03.2025
Überschreiten der 100.000 Euroschon der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist steuerpflichtigBMF-Schreiben vom 18.03.2025
Umsatzsteuer-Jahreserklärungnur, wenn das Finanzamt sie anfordert§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG
Verzicht auf die Regelungbindet dich mindestens fünf Kalenderjahre§ 19 Abs. 3 UStG

Bis Ende 2024 lagen die Grenzen bei 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr, für das damals eine Prognose genügte. Diese alten Werte stehen in vielen Ratgebern noch, sie gelten nicht mehr.

Warum gibt es die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung soll kleinen Unternehmen helfen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und administrative Hürden zu reduzieren. Sie ist vor allem für Existenzgründer interessant, die mit geringen Umsätzen starten.

Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung greift automatisch, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und sie beim Finanzamt geltend machst. Du kannst jedoch auch freiwillig auf sie verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln.

Wie hoch darf der Umsatz sein?

Seit 2025 gelten 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Im Jahr der Gründung zählt allein dein tatsächlicher Umsatz, und maßgeblich ist dann die Grenze von 25.000 Euro, nicht die von 100.000 Euro. Liegt dein Umsatz darüber, verlierst du den Kleinunternehmerstatus.

Wie beantragst du die Kleinunternehmerregelung?

Du musst keine gesonderte Beantragung vornehmen. Bei der Anmeldung deines Gewerbes oder deiner freiberuflichen Tätigkeit gibst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.

Was musst du bei der Rechnungstellung beachten?

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Stattdessen fügst du folgenden Hinweis hinzu: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Welche Steuerpflichten hast du mit der Kleinunternehmerregelung?

Auch als Kleinunternehmer bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung gibst du seit 2025 nur noch ab, wenn das Finanzamt sie anfordert. Deinen Gewinn ermittelst du in der Regel mit einer Einnahmenüberschussrechnung, dafür zeichnest du Einnahmen und Ausgaben laufend auf. So siehst du auch rechtzeitig, wann du dich der Grenze von 100.000 Euro näherst.

Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung?

  • Keine Umsatzsteuer: Du sparst dir die Abführung und Buchhaltung.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Kein Führen eines Umsatzsteuerkontos.
  • Preisvorteil: Deine Leistungen können für Endkunden günstiger wirken.

Welche Nachteile gibt es?

  • Kein Vorsteuerabzug: Du kannst keine Vorsteuer auf betriebliche Ausgaben geltend machen.
  • Begrenzte Skalierung: Wenn dein Umsatz steigt, musst du die Regelung verlassen und dich umstellen.

Was passiert, wenn du die Umsatzgrenze überschreitest?

Seit 2025 gibt es zwei Fälle. Überschreitet dein Umsatz im laufenden Jahr 25.000 Euro, aber nicht 100.000 Euro, bleiben deine Umsätze in diesem Jahr steuerfrei. Im Folgejahr fällt die Regelung weg, weil dein Vorjahresumsatz dann über 25.000 Euro liegt. Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 Euro, ist bereits der Umsatz steuerpflichtig, mit dem du die Grenze überschreitest, und jeder weitere ebenso.

Das Bundesfinanzministerium rechnet es in seinem Schreiben an einem Beispiel vor: Ein Unternehmer hat im Vorjahr 20.000 Euro umgesetzt und im laufenden Jahr bislang 80.000 Euro. Dann bestellt ein neuer Kunde für 40.000 Euro und zahlt sofort. Mit diesem Zahlungseingang überschreitet er die 100.000 Euro, und schon diese 40.000 Euro unterliegen in voller Höhe der Regelbesteuerung. Ab da gelten für dich die normalen Regeln bei Rechnungen, beim Vorsteuerabzug und bei den Umsatzsteuervoranmeldungen.

Wie funktioniert der Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung?

Der Wechsel erfolgt automatisch, wenn du die Umsatzgrenzen überschreitest. Du kannst jedoch auch freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, wenn sich dies steuerlich für dich lohnt. Diesen Verzicht kannst du dem Finanzamt bis Ende Februar des übernächsten Jahres erklären, und er bindet dich nach § 19 Abs. 3 UStG mindestens fünf Kalenderjahre. Sprich deshalb vorher mit deiner Steuerberatung.

Wann solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Verzichte auf die Regelung, wenn du hohe Betriebsausgaben hast und von einem Vorsteuerabzug profitieren möchtest. Das kann insbesondere bei wachsendem Umsatz sinnvoll sein.

Die Kleinunternehmerregelung bietet viele Vorteile, aber auch Einschränkungen. Seit der Reform von 2025 können mehr kleine Unternehmen die Steuererleichterung nutzen, weil die Grenzen deutlich gestiegen sind. Ob sie für dich geeignet ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Kläre im Zweifel deine Optionen mit einem Steuerberater.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung 2026

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 2026?

Dein Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Im Gründungsjahr gilt für den tatsächlichen Umsatz die Grenze von 25.000 Euro.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer 100.000 Euro überschreite?

Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist umsatzsteuerpflichtig, und zwar in voller Höhe. Ab da stellst du Rechnungen mit Umsatzsteuer aus.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Seit 2025 nur, wenn das Finanzamt sie anfordert. Die Einkommensteuererklärung bleibt Pflicht.

Jetzt bist du dran: Passt die Kleinunternehmerregelung zu dir?

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

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